Der Weg zur Therapie

Bevor Ihr Kind die Therapie starten kann, benötigt es eine Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zur Physiotherapie. Eine Verordnung kann die Hausärztin/der Hausarzt  oder eine Fachärztin/ein Facharzt ausstellen.

Die Verordnung muss dann zur Bewilligung bei der Krankenkasse eingereicht werden (dies ist zurzeit bei einigen Krankenkassen ausgesetzt, bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach). 
Ein Teil der Therapiekosten wird dann von der Krankenkasse übernommen.

 

 

Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, werden die restlichen Kosten oft von dieser übernommen. Erkundigen Sie sich hierfür direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.

 

Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Bitte beachten Sie hierbei, dass es bis zum nächsten freien Termin zu einer Wartezeit kommen kann. Daher melden Sie sich, sobald Sie wissen, dass Ihr Kind Physiotherapie benötigt, sodass ein Termin für Sie reserviert werden kann und Sie zeitnah mit der Therapie beginnen können.

Bitte bringen Sie zur ersten Therapie die Verordnung zur Physiotherapie mit, sowie relevante Befunde und den Eltern-Kind-Pass.

 

 

Im Bereich der Prävention ist keine Verordnung notwendig. Dies betrifft z.B. Tipps zum Handling des Babies oder Beratung bezüglich Förderung der gesunden motorischen Entwicklung. Berücksichtigen Sie hierbei jedoch, dass in diesem Fall die Krankenkasse die Kosten nicht zurückerstattet.

Falls Sie weitere Fragen rund um die Therapie haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

© Physiotherapie Iris Andert MSc.,

2026